Leistungen

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Die Privaten Krankenkassen , die Beihilfe sowie private Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten je nach Tarif anteilig bzw. vollständig.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich teilweise an den Kosten. Da dies unterschiedlich gehandhabt wird, bedarf es einer vorherigen Abklärung.

Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Absprache. Die Termine sollten nur in dringenden Fällen abgesagt werden. Bitte melden Sie sich mindestens 24 Stunden im Voraus, damit Patienten auf der Warteliste berücksichtigt werden können. Nicht abgesagte oder verpasste Termine werden privat in Rechnung gestellt.

Als Mitglied des Berufsverbandes bitte ich Sie, sich für weitere Informationen an den Berufsverband Osteopathie e.V. zu wenden.